Brust und Bauch
Kasse muss Brust-OP meist nicht zahlen
Immer mehr Frauen erfüllen sich mit einer Schönheitsoperation den Traum vom perfekten Busen. Doch selbst wenn die Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper zu psychischen Problemen führt, muss die Krankenkasse die Kosten der OP nicht übernehmen.
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel argumentierte, nicht jede Abweichung von dem gesellschaftlich als erstrebenswert betrachteten Aussehen sei eine behandlungsbedürftige Krankheit. Dies gilt gleichermaßen für Brustverkleinerungen und Brustvergrößerungen. Die Kasse zahlt nur, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist. Darüber entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkasse. So können die Kosten für eine Brustverkleinerung übernommen werden, wenn pro Seite 400 bis 500 Gramm entfernt werden.
"Der Trend zum perfekten Körper nimmt zu", sagt Christel Tölg von der Praxis für ästhetisch-plastische Chirurgie Prof. Feller in München. "Wir haben in den letzten zwei Jahren einen Modetrend zur großen, festen Brust wahrgenommen", so Tölg. Zu den Patientinnen zählten zunehmend auch sehr junge Frauen und über 60-Jährige.
Zur Finanzierung der im Schnitt rund 5.000 Euro teuren Operation müssen oftmals große Einschnitte gemacht werden. "Viele Patientinnen sparen für eine Brustvergrößerung oder schieben Urlaub und Autokauf auf", sagt Expertin Tölg. Auch die Vereinbarung von Ratenzahlung oder die Aufnahme spezieller Kredite für Schönheitsoperationen seien häufig.
(BSMO, 29.11.2004)
Nach Informationen von www.lawchannel.de
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