Wer darf Lippen unterspritzen?
Lippenunterspritzung ist rechtlich gesehen eine Ausübung der Heilkunde und bedarf spezieller Kenntnisse. Somit darf sie auch nicht von Kosmetikern, sondern nur von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit vertrat in einer Stellungnahme von 1998 die Auffassung, dass die kosmetische Behandlung altersbedingter Faltenbildungen nicht dem Begriff der Heilkunde zuzuordnen sei. Damit hätten auch Kosmetikerinnen Spritzen in die Haut oder das Fettgewebe geben dürfen - z.B. bei der Unterspritzung von Lippen. Diese Stellungnahme wurde jetzt in einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Trier widerlegt.
Die Richter halten die Faltenunterspritzung für eine Ausübung der Heilkunde, da der Ausübende Wissen über die Verabreichung von Injektionen und den Aufbau von Haut, Nerven, Blutgefäßen und Muskeln des Gesichtes haben muss. Auch sind Kenntnisse über Desinfektion und Hygiene, sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Allergien notwendig. Daher sind laut Verwaltungsgericht nur Ärzte und Heilpraktiker dazu berechtigt.
Dr. Thomas Ratajczak, ein auf Medizinrecht spezialisierter Jurist, weist auf ein weiteres Gesetz hin: Paragraph 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes enthält die Definition kosmetischer Mittel, zu denen nur äußerlich angewandte Mittel gehören. Stoffe, die die Körperformen beeinflussen, sind keine Kosmetika. Da Falten- und Lippenunterspritzungen die Körperformen beeinflussen, sind sie, obwohl nur aus kosmetischen Gründen angewandt, keine Kosmetika. Derartige Eingriffe können daher nur von "Heilkundigen", also Ärzten, vorgenommen werden.
Und was ist mit Zahnärzten? Deren Tätigkeit wird durch ein spezielles Gesetz, das Zahnheilkundegesetz geregelt. Dieses Gesetz umfasst die Verhütung, Diagnose und Behandlung von Anomalien und Krankheiten der Zähne, des Mundes und der Kiefer sowie umliegender Gewebe. Die Lippen als Teil des Mundes fallen also durchaus in das Tätigkeitsfeld von Zahnärzten. Die Lippenunterspritzung ist somit rein rechtlich gesehen durch das Zahnheilkundegesetz abgedeckt und darf von Zahnärzten durchgeführt werden. Dieser sollte aber über entsprechende Erfahrungen verfügen.
(BSMO)
Quelle: Nach Informationen von cosmetic dentistry 1,2004






