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Experten erleichtert über das jetzt vorliegende Urteil gegen Düsseldorfer Botox-Zahnarzt

Urteil: Keine Faltenunterspritzung durch Zahnärzte

Ein Zahnarzt, der Faltenunterspritzungen im Gesicht vornimmt und somit nicht zur Zahnheilkunde gehörende Behandlungen durchführt, verstößt gegen die Approbationsordnung für Ärzte und auch gegen das Heilpraktikergesetz.

So geschehen in Düsseldorf: Das dortige Amtsgericht verhängte gegen den Zahnarzt einen Strafbefehl über 9000 Euro, da er als Zahnarzt nicht befugt sei, so genannte Filler wie z.B. Hyaluronsäure oder auch Botox zurFaltenbehandlung zu spritzen. "Viele Zahnärzte haben sich in den letzten Jahren ungestört auf diesem Gebiet betätigt, ohne dass bislang irgendeine Beanstandung erfolgt ist", so Dr. Matthias Gensior, Generalsekretär derGesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD) und Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. "Es wird Zeit, dass diesem Verhalten Einhalt geboten wird - zum Schutz der Patientinnen und Patienten. Zudemsuchen diese oft den schnellen Schönheits-Kick und sind viel zu unkritisch bei der Frage nach Faltenunterspritzungen und Anwendern", so Dr. Gensior.

Wer operiert was - Fachärzte und ihr Betätigungsfeld

Im Sinne des Patienten postuliert die GÄCD eine so genannte Fachbezogenheit der regional tätigen - also organbezogenen - Chirurgen. Das heißt konkret, dass sie eine Spezialisierung fordert, deren Basis immer eine fachbezogene Ausbildung in der ästhetischen Chirurgie sein muss. "Diese Empfehlung orientiert sich an unserer Satzung sowie den Vorgaben der Ärztekammern, nach denen ein Facharzt sich überwiegend nur in seinem Fachgebietbetätigen darf", so Dr. Gensior. Dies würde die Suche des Patienten zukünftig enorm erleichtern und kanalisieren Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland gibt auf ihrer Internetseite eine Empfehlung, welche Facharztgruppen bezüglich einer speziellen Maßnahme gewählt werden sollten.

Faltenunterspritzung ist dermato-chirurgischer Eingriff

Der Aufklärungsbedarf bei den Patienten zum Thema Faltenunterspritzung ist immens, denn Knötchenbildungen (Granulome), Schwellungen und Rötungen sind nur harmlose, mögliche Folgen einer Unterspritzung. "Wir können nur vor einem allzu lapidaren Umgang mit Faltenunterspritzungen warnen. Das Unterfüttern von Falten ist ein dermatologischchirurgischer Eingriff. Niemand würde ja auch unüberlegt ein Antibiotikum oder Kortison einnehmen, so wie aktuell Filler gespritzt werden", warnt Dr. Gensior. Außerdem: Die aktuelle Gesetzeslage erlaube es auch nur approbierten Ärzten, ihrem Fachgebiet entsprechend zu unterspritzen. Mehr als 120 Produkte bietet der rasant wachsende, weil extrem umsatzstarke, Markt für Faltenunterspritzung. Empfohlen werden seitens der GÄCDausschließlich resorbierbare Materialien, d.h. Filler, die abbaubar sind, z.B. Hyaluronsäure - im Gegensatz zu den permanenten Fillern, wie Silikon und andere.


Quelle: Nach Informationen der GÄCD - Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V.
Autor: Medical Consulting Group
Stand: 07-07-2008




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