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Faltenbehandlung

Gefährliche Faltenbehandlung mit Silikonöl

Experten fordern ein Verbot von Silikonöl zur Faltenbehandlung, da es auch Jahre nach dem Eingriff zu schweren Nebenwirkungen führen kann. In den USA und der Schweiz wurde das Silikonöl zur Faltenreduktion bereits verboten.

Bei der Unterspritzung von Falten kommen verschiedene Materialien zum Einsatz - doch nicht alle sind ungefährlich, wie die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD) warnt. So wird in Deutschland weiterhin Silikonöl verwendet, das in den USA seit 1992 und in der Schweiz seit 2002 verboten ist. "Flüssiges Silikonöl wird in Deutschland immer noch als Faltenbehandlungsmaterial verwendet, obwohl es belegte schwere Nebenwirkungen hat, die noch Jahre nach der Behandlung auftreten können", unterstreicht Dr. Dr. Christoph Lenzen, Gesichtschirurg und Experte für Materialien zur Hautunterspritzung, so genannte Dermafiller.

Verschiedene Studien haben gezeigt, dass das unterspritzte Silikonöl auch Jahre später noch Entzündungsreaktionen mit Knötchenbildung auslösen kann, die nur operativ entfernt werden können. Aufgrund dieser lebenslangen Gefährdung der Patienten fördert Lenzen im Namen der GÄCD: "Zum Schutz der Patienten sollte flüssiges Silikonöl zur Faltenbehandlung in Deutschland sofort verboten werden." Doch viele Patienten wissen gar nicht, welcher Stoff zur Unterspritzung der Falten verwendet wurde. Eine neuartige Nachweismethode kann Gewissheit bringen. Für die Untersuchung muss der Arzt lediglich eine kleine Gewebeprobe aus der Region entnehmen, die unterspritzt wurde. Es zeigte sich dabei jedoch, dass bei einem von fünf Patienten ein anderes Material verwendet wurde als ihm gesagt wurde. "Ohne einen Pass ist den Patienten nach einer Faltenunterspritzung in vielen Fällen gar nicht bekannt, welches Material verwendet worden ist", erläutert Dr. Lenzen. Ein GÄCD Patienten-Pass soll Klarheit bringen: Er gibt Auskunft über alle bisherigen Behandlungen und erleichtert so dem Arzt die Behandlung, sei es bei Komplikationen oder normalen Folgeeingriffen.


Quelle: Nach Informationen der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V.
Autor: BSMO Redaktion
Stand: 01-12-2004



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Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V.

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